Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit einer Buchung werden die nachfolgend genannten Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Landhaus Sonnenstern geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

1. Vertragsgegenstand und Gültigkeit der AGB

1.1 Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für die Vermietung einer Unterkunft (Gästezimmer, Suite, Apartment) durch das Landhaus Sonnenstern, Punzenmoos 8, D-83471 Schönau am Königssee, nachfolgend Landhaus Sonnenstern genannt, an Gäste.

1.2 Gültigkeit

Es sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Geschäftsbedingungen wirksam. Abweichende Bedingungen erkennt das Landhaus Sonnenstern nicht an, es sei denn, es hätte diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.

2. Buchung

2.1 Buchungsgrundlagen

Grundlage und Inhalt des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen des Landhauses Sonnenstern. Die Buchung ist formlos möglich, sollte jedoch schriftlich oder über das Internet erfolgen.

2.2 Beherbergungsvertrag

Sobald der Gast eine schriftliche oder mündliche Reservierung bzw. ein Buchungsangebot des Landhauses Sonnenstern angenommen hat, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB.

2.3 Buchung von Dritten

Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein. Vertragspartner sind das Landhaus Sonnenstern und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Landhaus Sonnenstern gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Landhaus Sonnenstern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Leistungsumfang

Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Buchungsgrundlage und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus zusätzlich während des Aufenthaltes im Landhaus Sonnenstern in Anspruch genommenen Leistungen (Wellness-, Fitness-, Sportangebote sowie Getränkeangebote etc.).

3.2 Nebenabreden

Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Landhaus Sonnenstern.

3.3 Leistungsdauer

Das Landhaus Sonnenstern stellt dem Gast die gebuchte Leistung für die Dauer des Vertrages zur Verfügung. Es hat die vertraglich vereinbarte Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität in einer dem in der Buchungsgrundlage angegebenen Standard entsprechenden Art und Weise zu erbringen.

3.4 Leistungsentgelt

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Leistung abzunehmen und den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen.

4. Preise und Preisänderungen

4.1 Preise

Die in der Buchungsgrundlage (Flyer, Angebotsschreiben, Newsletter oder Website) angegebenen Preise sind Endpreise einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Örtliche Tourismusabgaben sind nicht inbegriffen.

4.2 Preisänderungen

Es gelten die sich aus der im Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Buchungsgrundlage ergebenden Preise. Die jeweils ältere Buchungsgrundlage wird mit Veröffentlichung der neueren Buchungsgrundlage unwirksam.

5. Beherbergungsleistungen

5.1 Buchung und Anreise

Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Landhaus Sonnenstern ein Beherbergungsvertrag zustande. Das Landhaus Sonnenstern ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen. Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, das Landhaus Sonnenstern über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

5.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht. Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen. Das Landhaus Sonnenstern verpflichtet sich, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren.

5.3 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Er darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäss verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung ist unzulässig. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Landhaus Sonnenstern anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Landhaus Sonnenstern eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag ausserordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn das Landhaus Sonnenstern die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für das Landhaus Sonnenstern erkennbares besonderes Interesse an der ausserordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Landhaus Sonnenstern. Dabei ist die Art und Grösse des Haustieres anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

5.4 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Beherbergungsleistungen einschliesslich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten am Tage der Abreise unmittelbar an das Landhaus Sonnenstern zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist das Landhaus Sonnenstern berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Für Gäste aus dem Ausland sind generell 50 Prozent der Buchungskosten als Anzahlung zu leisten. Der Gesamtbetrag der Buchungssumme ist bei Gästen aus dem Ausland bis 14 Tage vor Anreise zu 100% zu leisten.

5.5 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Landhaus Sonnenstern vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen. Das Landhaus Sonnenstern wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei das Landhaus Sonnenstern nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich das Landhaus Sonnenstern diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich das Landhaus Sonnenstern die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Leistungsträger zu bezahlende Richtwerte anerkannt.

Gebuchte Leistung: Apartment (Unterkunft ohne Verpflegung) >Quote 90 %

Gebuchte Leistung: Übernachtung mit Frühstück: >Quote 80 %

Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschliesslich aller Nebenkosten. Das Landhaus Sonnenstern empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

5.6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf die volle Buchungssumme unberührt. Das Landhaus Sonnenstern wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.

5.7 Sicherheiten

Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat das Landhaus Sonnenstern an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschliesslich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

6. Zusätzliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt grundsätzlich in bar, oder durch Überweisung (Vorkasse). Das Landhaus Sonnenstern ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel (Kartenzahlung o. ä.) oder Fremdwährungen zur Zahlung zu akzeptieren.

7. Verjährung

7.1 Grundlage der Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Landhaus Sonnenstern, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

7.2 Verjährungsfristen

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Leistungsträger als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7.3 Hemmung der Verjährung

Schweben zwischen dem Gast und dem Landhaus Sonnenstern Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder das Landhaus Sonnenstern die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Datenschutz bei Buchungen

8.1 Grundlagen des Datenschutzes für personenbezogene Daten

Das Landhaus Sonnenstern erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

8.2 Umgang mit gespeicherten personenbezogenen Daten

Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

8.3 Nutzung von personenbezogenen Daten

Die von einem Gast bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung von Buchungen verwendet. Das Landhaus Sonnenstern ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Landhaus Sonnenstern erklärt werden.

9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

9.1 Anwendung von deutschem Recht

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Landhaus Sonnenstern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.

9.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berchtesgaden.